Gefahrgut

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Der Gefahrgutbeauftragte hat laut Gefahrgutbeauftragtenverordnung § 1 c in der Regel zwei Aufgaben, die er insbesondere wahrnimmt:

  1. Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmens oder Inhabers eines Betriebes im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der
    betroffenen Tätigkeit des Unternehmens oder Betriebes nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der
    Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtert. Der Gefahrgutbeauftragte muss die den Tätigkeiten des
    Unternehmens oder Betriebes entsprechenden Aufgaben nach Anlage 1 beachten.

    Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet, Aufnahmen über die Überwachungstätigkeit unter Angabe des Zeitpunktes der Überwachung, der Namen der
    überwachten Personen und der überwachten Geschäftsvorgänge zu führen.  

  2. Der Gefahrgutbeauftragte hat die Aufzeichnung nach Absatz 1 mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Diese Aufzeichnungen sind der zuständigen
    Überwachungsbehörde auf Verlangen in Schriftform zur Prüfung vorzulegen.  

Der Vertrag beinhaltet u. a. folgende Leistungen

  • Zusendung der aktuellen Unfallmerkblätter (Schriftliche Weisungen)
  • Erstellung der Betriebsanweisungen
  • Fahrzeugkontrolle
  • Jahresschulung (Neue Gesetze des ADR und der Lasungssicherung)
  • Erstellen eines Jahresberichts
  • Bearbeiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Gefahrgutbereich

Hauptziel der Schulungen ist es, den Fahzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die sich aus der Beförderung gefährlicher Güter ergeben
und ihnen die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse zu vermitteln um die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls auf ein Mindestmaß zu beschränken
und bei einem Unfall sicherzustellen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, die für eine begrenzug der Unfallquoten erforderlich sind.

Inhalte Gefahrgutschulungen ADR:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Fahrzeug-und Beförderungsarten, Umschließungen
  • Überwachung der Beförderung
  • Kenntnisse über Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe, Verkehrssicherung nach Unfällen und Zwischenfällen
  • Bezettelung und Kennzeichnung der Beförderungseinheit
  • Zusammenladeverbot in Fahrzeugen und Containern
  • Vorsichtsmaßnahmen bei Be- und Entladen von Gefahrgütern
  • Haftung, Ordnungswidrigkeiten, Pflichten und Sanktionen
  • Multimodale Transportvorgänge
  • Handhabung von Tankfahrzeugen und deren Be- und Entladung
  • Feuerlöschübung und Ladungssicherung
  • Verhalten in Straßentunnels

Arten der Gefahrgutschulungen:

  • Gefahrgutgrundschulung

  • Gefahrgutaufbauschulung