Prüfung von Leitern und Tritten
Sicherheit beginnt mit Vertrauen
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass alle Arbeitsmittel – darunter auch Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen – regelmäßig gemäß DGUV Information 208-016 geprüft werden müssen. Diese Regelung legt Art, Umfang und Prüfintervalle fest.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Beschäftigten Anleitungen für den sicheren Umgang mit Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen bereitzustellen.
Die Prüfung, auch als Leiterprüfung bekannt, muss durch einen befähigten Prüfer erfolgen.
Wir bieten Ihnen mit unseren geschulten Fachkräften die fachgerechte Prüfung und Dokumentation Ihrer Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen nach DGUV Information 208-016 – direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Prüfleistung umfasst:
- Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten (fahrbare Arbeitsbühnen) auf ordnungsgemäßen Zustand gemäß den gesetzlichen Vorschriften
- Erstellung einer rechtssicheren Prüfdokumentation – Digitale Bestandsaufnahme
- Prüfung der Sicherheitseinrichtungen auf Vollständigkeit und Wirksamkeit
- Prüfung der Kennzeichnungen und Beschilderungen auf Vollständigkeit
- Prüfung der Arbeitsmittel auf Übereinstimmung mit dem Prüfbuch
- Anbringen von Prüfplaketten
Sicherheit beginnt mit Vertrauen – und genau dafür sind wir da. Mit unserer Erfahrung und Sorgfalt sorgen wir dafür, dass Ihre Leitern, Tritte und Arbeitsbühnen jederzeit einsatzbereit und gesetzeskonform geprüft sind. Sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns darauf, Sie persönlich und zuverlässig zu unterstützen!