Prüfung von Steigleitern

Stabil und sicher in der Höhe

Steigleitern sind wichtige Zugangs- und Fluchtwege an Gebäuden und technischen Anlagen. Um die Sicherheit der Nutzer jederzeit zu gewährleisten, schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der DGUV Information 208-032 sowie DIN 18799 und DIN EN ISO 14122-4 eine regelmäßige Prüfung durch sachkundige Personen vor.

Die Prüfleistung umfasst:

  • Überprüfung der gesamten Steigleiteranlage auf festen Sitz, Korrosion und Beschädigungen
  • Kontrolle von Sicherungseinrichtungen wie Rückenschutz, Ruhebühnen und Steigschutzsystemen
  • Prüfung der Befestigungspunkte und Verbindungselemente
  • Sichtprüfung auf Einhaltung der geltenden Normen und baulichen Vorgaben
  • Rechtssichere Dokumentation der Prüfung
  • Anbringung einer Prüfplakette mit Datum der Prüfung und nächstem Prüftermin

Sichere Auf- und Abstiege sind kein Zufall – sie sind das Ergebnis regelmäßiger, fachgerechter Prüfungen. Mit unserem Vor-Ort-Service stellen wir sicher, dass Ihre Steigleitern jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um Ihre Sicherheit!

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