Prüfung von Steigleitern
Stabil und sicher in der Höhe
Steigleitern sind wichtige Zugangs- und Fluchtwege an Gebäuden und technischen Anlagen. Um die Sicherheit der Nutzer jederzeit zu gewährleisten, schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der DGUV Information 208-032 sowie DIN 18799 und DIN EN ISO 14122-4 eine regelmäßige Prüfung durch sachkundige Personen vor.
Die Prüfleistung umfasst:
- Überprüfung der gesamten Steigleiteranlage auf festen Sitz, Korrosion und Beschädigungen
- Kontrolle von Sicherungseinrichtungen wie Rückenschutz, Ruhebühnen und Steigschutzsystemen
- Prüfung der Befestigungspunkte und Verbindungselemente
- Sichtprüfung auf Einhaltung der geltenden Normen und baulichen Vorgaben
- Rechtssichere Dokumentation der Prüfung
- Anbringung einer Prüfplakette mit Datum der Prüfung und nächstem Prüftermin
Sichere Auf- und Abstiege sind kein Zufall – sie sind das Ergebnis regelmäßiger, fachgerechter Prüfungen. Mit unserem Vor-Ort-Service stellen wir sicher, dass Ihre Steigleitern jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um Ihre Sicherheit!