Eine neue Maschine steht in der Werkstatt, das Lager wird umgebaut oder ein Team arbeitet erstmals beim Kunden vor Ort: Im Betrieb verändern sich die Arbeitsbedingungen häufig schrittweise. Die vorhandene Gefährdungsbeurteilung bildet diese Veränderungen jedoch nicht automatisch ab.
Deshalb lohnt sich ein genauer Blick: Stimmen die beschriebenen Tätigkeiten noch mit der Praxis überein? Sind neue Gefährdungen hinzugekommen? Und funktionieren die festgelegten Schutzmaßnahmen weiterhin? Dieser Beitrag zeigt, welche Anlässe eine Überprüfung auslösen können und wie Sie diese vorbereiten.
Bei einer Überprüfung vergleichen Sie die dokumentierte Situation mit den tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Dabei wird beurteilt, ob die erfassten Gefährdungen und die vorgesehenen Maßnahmen weiterhin passen.
Eine Aktualisierung ist notwendig, wenn sich daraus Änderungsbedarf ergibt. Beispielsweise müssen neue Gefährdungen aufgenommen, Schutzmaßnahmen angepasst oder veränderte Arbeitsabläufe berücksichtigt werden.
Nicht jede Überprüfung führt also zu einer vollständigen Überarbeitung. Für die Verwendung von Arbeitsmitteln schreibt die Betriebssicherheitsverordnung ausdrücklich vor: Ergibt die Überprüfung keinen Aktualisierungsbedarf, ist auch dieses Ergebnis mit dem Datum der Überprüfung zu dokumentieren.
Besonders wichtig ist die Überprüfung dort, wo sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder die Arbeitsumgebung verändern. Die folgenden Beispiele helfen bei der ersten Einordnung. Die tatsächlichen Gefährdungen müssen jeweils für die konkrete Situation beurteilt werden.
| Anlass | Beispiel aus dem Betrieb | Was Sie genauer betrachten sollten |
|---|---|---|
| Neue oder veränderte Arbeitsmittel | Eine Maschine wird ersetzt oder mit einem Anbaugerät ausgestattet. | Bedienung, Zugänge, Reinigung, Störungsbeseitigung und notwendige Schutzmaßnahmen. |
| Andere Arbeitsabläufe | Zwei Tätigkeiten laufen künftig gleichzeitig ab. | Gegenseitige Gefährdungen, Abstimmung und veränderte Belastungen. |
| Neue Räume oder Einsatzorte | Ein Team arbeitet in einer anderen Halle oder beim Kunden. | Verkehrswege, Beleuchtung, Platzverhältnisse und Tätigkeiten anderer Personen. |
| Andere Arbeitsstoffe | Ein bisheriges Reinigungsmittel wird durch ein neues Produkt ersetzt. | Produkteigenschaften, Anwendung, Lagerung und vorhandene Schutzmaßnahmen. |
| Veränderte Arbeitsorganisation | Schichtzeiten ändern sich oder Aufgaben werden künftig allein ausgeführt. | Erreichbarkeit, Notfallorganisation, Arbeitszeit und psychische Belastungen. |
Bei einer Neuanschaffung sollte die Gefährdungsbeurteilung bereits vor der Auswahl und Beschaffung begonnen werden. So können Sicherheitsanforderungen in die Entscheidung einfließen. Vor der Verwendung müssen die Gefährdungen beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen abgeleitet sein. Eine CE-Kennzeichnung ersetzt diese betriebliche Beurteilung nicht.
Ein Beispiel: Ein neuer Gabelstapler wird im bisherigen Lager eingesetzt. Neben dem Fahrzeug sind auch die vorhandenen Verkehrswege, Sichtverhältnisse und Begegnungen mit zu Fuß gehenden Beschäftigten zu betrachten. Die Betriebsanleitung allein beschreibt diese örtlichen Bedingungen nicht.
Nicht nur ein großer Umbau verändert die Arbeitssituation. Zusätzliche Lagerflächen können Laufwege verengen. Ein anderer Arbeitsrhythmus kann zu mehr Unterbrechungen führen. Werden Aufgaben neu verteilt, können sich Zuständigkeiten und Abstimmungen verändern.
Sprechen Sie deshalb mit den Beschäftigten, die die Tätigkeit täglich ausführen. Eine hilfreiche Frage lautet: „Was machen Sie heute anders als zum Zeitpunkt der letzten Beurteilung?“ So werden auch Veränderungen sichtbar, die in Plänen oder Arbeitsanweisungen noch nicht erfasst sind.
Eine Überprüfung ist nicht nur bei geplanten Veränderungen wichtig. Auch Unfälle, Beinaheunfälle, wiederkehrende Störungen oder sicherheitsrelevante Hinweise aus dem Team können zeigen, dass Gefährdungen bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die BG ETEM nennt solche Ereignisse ausdrücklich als Anlässe für die Fortschreibung.
Betrachten Sie dabei den tatsächlichen Ablauf: War eine vorgesehene Schutzmaßnahme vorhanden? Konnte sie im Arbeitsalltag angewendet werden? Gab es Zeitdruck, unklare Zuständigkeiten oder ungeeignete Arbeitsmittel?
Für Arbeitsmittel verlangt die Betriebssicherheitsverordnung eine unverzügliche Aktualisierung unter anderem dann, wenn neue sicherheitsrelevante Informationen vorliegen oder sich die Schutzmaßnahmen als unwirksam beziehungsweise unzureichend erweisen. Damit darf nicht bis zum nächsten routinemäßigen Termin gewartet werden.
Eine allgemeine gesetzliche Vorgabe, jede Gefährdungsbeurteilung jährlich vollständig neu zu erstellen, besteht nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass einmal erstellte Unterlagen dauerhaft ungeprüft bleiben können.
Die BAuA unterscheidet zwischen anlassbezogenen Anpassungen und Anforderungen aus den jeweils einschlägigen Vorschriften. Einzelne Regelungsbereiche enthalten besondere Überprüfungsanforderungen oder Fristen. Deshalb muss für den Betrieb geklärt werden, welche Vorgaben tatsächlich gelten.
Für die Organisation empfiehlt sich: Legen Sie fest, wer Veränderungen meldet, wer die Überprüfung veranlasst und wann zusätzlich eine regelmäßige Durchsicht stattfindet. Ein Kalendereintrag hilft bei der Routine; aktuelle sicherheitsrelevante Veränderungen müssen unabhängig davon bearbeitet werden.
Eine Überprüfung wird einfacher, wenn die Ausgangslage nachvollziehbar ist. Je nach Anlass sind insbesondere folgende Informationen hilfreich:
Für die Vorbereitung genügt häufig zunächst eine übersichtliche Sammlung der vorhandenen Unterlagen. Fehlende Informationen können anschließend gezielt ergänzt werden.
01
Klären Sie, welche Tätigkeiten und Personen von der Veränderung betroffen sind. Berücksichtigen Sie auch Schnittstellen, etwa Reinigung, Wartung oder benachbarte Arbeitsplätze.
02
Vergleichen Sie die bisherige Beurteilung mit der aktuellen Situation. Ziehen Sie die erforderliche Fachkunde hinzu und beziehen Sie die Erfahrungen der Beschäftigten ein.
03
Halten Sie fest, welche Maßnahmen erforderlich sind, wer sie umsetzt und bis wann dies geschehen soll. Prüfen Sie außerdem, ob Betriebsanweisungen und Unterweisungen angepasst werden müssen.
04
Prüfen Sie nach der Umsetzung, ob die Maßnahmen im Arbeitsalltag funktionieren. Dokumentieren Sie das Ergebnis und bearbeiten Sie verbleibende Punkte weiter.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Die Dokumentation muss die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und deren Überprüfung erkennen lassen.
Sie haben neue Arbeitsmittel eingeführt, Abläufe verändert oder möchten prüfen lassen, ob Ihre Unterlagen noch zur betrieblichen Situation passen? Die Klaus Dege GmbH unterstützt Unternehmen bei der Durchführung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen sowie bei Fragen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen.
Beschreiben Sie uns, was sich in Ihrem Betrieb verändert hat und welche Unterlagen bereits vorliegen. Gemeinsam stimmen wir ab, welche Unterstützung Sie benötigen.