Der Gefahrgutschein, auch ADR-Bescheinigung genannt ist eine Erlaubnis zum Befördern von Gefahrgut. Gefahrgutklassen 1-9 sind nicht alle Bestandteil der ADR-Bescheinigung. Nur Stück und Schüttgut der Klassen 2,3,4,5,6,8,9 darf gefahren werden. Für Tanktransporte sowie für Klasse 1 Güter (Explosive Güter) und Klasse 7 Güter (Radioaktive Güter) muss nach dem Basiskurs ein anschließender Aufbaukurs besucht werden. ADR-Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 5 Jahren.
3 Tage und anschließende Prüfung von der zuständigen IHK. Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, 5 dürfen falsch beantwortet werden.
Innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres muss eine Fortbildungsschulung besucht werden von 2 Tagen und eine anschließende Prüfung (15 Fragen) bestanden werden, um den Schein zu verlängern.
Ein Tankkurs kann nur in Verbindung eines vorher absolvierten Basiskurses besucht werden. Der Kurs besteht aus 12 UE Theorie 1 UE Praxis. Eine UE = 45 Minuten. Die Prüfung umfasst 24 Fragen.