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UVV-Prüfungen
Ob einmalig oder im Rahmen eines regelmäßigen Prüfvertrags – wir bieten Ihnen gesetzeskonforme, fachgerechte UVV-Prüfungen sicherheitsrelevanter Betriebsmittel, Anlagen und Ausstattungen. Unsere erfahrenen Fachkräfte prüfen vor Ort nach den jeweils geltenden Normen und Vorschriften – rechtssicher dokumentiert und inklusive Prüfplakette. Je nach Bedarf übernehmen wir Einzelprüfungen oder begleiten Ihr Unternehmen im Rahmen einer dauerhaften sicherheitstechnischen Betreuung.
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Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass alle Arbeitsmittel – darunter auch Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen – regelmäßig gemäß DGUV Information 208-016 geprüft werden müssen. Diese Regelung legt Art, Umfang und Prüfintervalle fest.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Beschäftigten Anleitungen für den sicheren Umgang mit Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen bereitzustellen.
Die Prüfung, auch als Leiterprüfung bekannt, muss durch einen befähigten Prüfer erfolgen.
Wir bieten Ihnen mit unseren geschulten Fachkräften die fachgerechte Prüfung und Dokumentation Ihrer Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen nach DGUV Information 208-016 – direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Prüfleistung umfasst:
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Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten (fahrbare Arbeitsbühnen) auf ordnungsgemäßen Zustand gemäß den gesetzlichen Vorschriften
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Erstellung einer rechtssicheren Prüfdokumentation - Digitale Bestandsaufnahme
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Prüfung der Sicherheitseinrichtungen auf Vollständigkeit und Wirksamkeit
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Prüfung der Kennzeichnungen und Beschilderungen auf Vollständigkeit
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Prüfung der Arbeitsmittel auf Übereinstimmung mit dem Prüfbuch
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Anbringen von Prüfplaketten
Sicherheit beginnt mit Vertrauen – und genau dafür sind wir da. Mit unserer Erfahrung und Sorgfalt sorgen wir dafür, dass Ihre Leitern, Tritte und Arbeitsbühnen jederzeit einsatzbereit und gesetzeskonform geprüft sind.
Prüfung von Regalanlagen
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) fordern, dass Regalanlagen regelmäßig von fachkundigem Personal auf ihren sicheren Zustand überprüft werden. Diese Prüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil zur Vermeidung von Unfällen und zur Erhaltung der Betriebssicherheit.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Regale regelmäßig – mindestens einmal jährlich – durch eine befähigte Person prüfen zu lassen, um Schäden frühzeitig zu erkennen und Risiken zu minimieren.
Unsere geschulten Regalprüfer führen diese Prüfungen normgerecht nach DIN EN 15635 sowie DGUV Regel 108-007 durch – zuverlässig, rechtssicher und direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Prüfleistung umfasst:
• Visuelle Inspektion Ihrer Regalanlagen auf Beschädigungen und Mängel
• Bewertung der Tragfähigkeit und Standfestigkeit nach den geltenden Vorschriften
• Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsabständen und -einrichtungen
• Prüfung der Kennzeichnung und Dokumentation der Regale
• Digitale Bestandsaufnahme und rechtssichere Prüfdokumentation
• Anbringung von Prüfplaketten zur Kennzeichnung geprüfter Regalanlagen
Sicherheit im Lager ist kein Zufall – sondern das Ergebnis zuverlässiger Prüfungen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz, wenn es um die Sicherheit Ihrer Regalanlagen geht. Wir unterstützen Sie gerne vor Ort und sorgen dafür, dass Ihre Regale jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Prüfung elektrischer Geräte (DGUV Vorschrift 3)
Gemäß der DGUV Vorschrift 3 sind alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit zu prüfen. Diese Vorschrift dient dem Schutz von Mitarbeitenden vor elektrischen Gefährdungen und ist gesetzlich verpflichtend für alle Unternehmen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.
Die Prüfung muss durch eine befähigte Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer solchen Person erfolgen. Prüfintervalle richten sich nach Art, Nutzungshäufigkeit und Einsatzbedingungen der Geräte.
Unsere erfahrenen Elektrofachkräfte übernehmen für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Geräte nach DGUV Vorschrift 3 – effizient, sicher und direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Prüfleistung umfasst:
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Visuelle Kontrolle der Geräte auf äußere Mängel und Schäden
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Messung von Schutzleiter-, Isolations- und Berührungsstrom
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Funktionsprüfung unter realistischen Bedingungen
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Rechtssichere Dokumentation aller Prüfergebnisse
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Digitale Erfassung und Verwaltung Ihrer Prüfobjekte
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Anbringen von Prüfplaketten mit nächstem Prüftermin
Sicherheit, die messbar ist – mit unserer professionellen Prüfung Ihrer elektrischen Geräte erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern schützen aktiv Ihre Mitarbeitenden und Ihren Betrieb.
Prüfung von permanenten Anschlagsystemen (z. B. Sekuranten)
Permanente Anschlagsysteme wie Sekuranten, Seil- oder Schienensysteme sind essenziell für die Absturzsicherung bei Arbeiten in der Höhe. Damit sie im Ernstfall Leben schützen können, müssen sie gemäß DGUV Regel 112-198/199, DIN EN 795 und DIN CEN/TS 16415 regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden – mindestens einmal jährlich oder nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Umbauten oder Stürzen.
Diese Prüfungen stellen sicher, dass Ihre Anschlageinrichtungen dauerhaft funktionsfähig und gesetzeskonform sind. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit dieser Systeme zu gewährleisten und deren Zustand zu dokumentieren.
Unsere zertifizierten Prüftechniker übernehmen die fachgerechte Überprüfung Ihrer permanenten Anschlagsysteme – kompetent, normgerecht und direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Prüfleistung umfasst:
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Visuelle Kontrolle aller Anschlageinrichtungen auf Korrosion, Beschädigungen und mechanische Beeinträchtigungen
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Prüfung der Befestigungspunkte, Halterungen und Montagesysteme
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Überprüfung von Seil- und Schienensystemen auf Spannung, Verlauf und Funktion
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Kontrolle der Systemkennzeichnung, Zulassung und Konformität
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Rechtssichere Dokumentation und Prüfbericht gemäß den gesetzlichen Vorgaben
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Anbringen einer Prüfplakette mit Datum der Prüfung und nächstem Prüftermin
Absturzsicherung beginnt mit Vertrauen in geprüfte Systeme. Mit unserer regelmäßigen Prüfung Ihrer Anschlageinrichtungen sorgen wir dafür, dass Ihre Mitarbeitenden bei Arbeiten in der Höhe jederzeit optimal geschützt sind.
Prüfung von Brandschutztüren, -toren und -fenstern
Brandschutzabschlüsse wie Türen, Tore und Fenster erfüllen im Ernstfall eine lebensrettende Funktion – sie verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Damit sie im Notfall zuverlässig funktionieren, schreibt die Bauordnung sowie die DIN 14677 und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7) eine regelmäßige Prüfung durch sachkundige Personen vor.
Je nach Nutzung und Einbauort sind jährliche oder sogar halbjährliche Prüfungen erforderlich. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Funktionstüchtigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand dieser Einrichtungen sicherzustellen und zu dokumentieren.
Unsere qualifizierten Fachkräfte übernehmen die fachgerechte Prüfung und Wartung Ihrer Brandschutztüren, -tore und -fenster – rechtssicher und bequem bei Ihnen vor Ort.
Die Prüfleistung umfasst:
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Selbstschließung
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Kontrolle der Beschläge, Dichtungen und Feststellanlagen
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Sichtprüfung auf mechanische Beschädigungen und bauliche Veränderungen
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Prüfung der Kennzeichnungen und Zulassungskonformität
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Rechtssichere Dokumentation der Prüfung gemäß geltenden Vorschriften
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Anbringung einer Prüfplakette mit Datum und nächstem Prüftermin
Verlassen Sie sich auf geprüften Brandschutz – mit unseren regelmäßigen Prüfungen Ihrer Brandschutztüren, -tore und -fenster sorgen wir für maximale Sicherheit in Ihrem Gebäude. Professionell, zuverlässig und direkt bei Ihnen vor Ort.
Prüfung von Lichtkuppeln und Lichtbändern
Lichtkuppeln sorgen für natürliches Tageslicht in Hallen und Gebäuden – gleichzeitig können sie bei unsachgemäßem Zustand ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, vor allem bei Arbeiten auf dem Dach. Daher schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), insbesondere die Regel 101-038, eine regelmäßige Prüfung und Wartung von Lichtkuppeln und Lichtbändern vor.
Insbesondere gilt: Lichtkuppeln, die nicht durchbruchsicher sind, müssen mit geeigneten Sicherungseinrichtungen ausgestattet sein. Die Prüfung dient der Feststellung von Schäden, Alterung, fehlenden Schutzmaßnahmen oder unzureichender Tragfähigkeit.
Unsere Fachkräfte übernehmen die normgerechte Prüfung Ihrer Lichtkuppeln – fachgerecht, sicher und direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Prüfleistung umfasst:
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Sicht- und Funktionsprüfung der Lichtkuppeln auf Risse, Alterung und Stabilität
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Kontrolle auf Durchsturzsicherheit und Vorhandensein von Schutzvorrichtungen
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Überprüfung von Befestigungen, Aufsetzkränzen und Öffnungsmechanismen
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Bewertung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und baulichen Vorgaben
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Rechtssichere Dokumentation aller Prüfergebnisse
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Empfehlung von Nachrüstmaßnahmen bei fehlender Sicherung
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Anbringung einer Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
Sichere Lichtkuppeln schützen nicht nur vor Witterung, sondern auch vor schweren Unfällen. Mit unserer professionellen Prüfung sorgen wir für mehr Sicherheit auf Ihrem Dach – und volle Normenkonformität.
Prüfung von PSA gegen Absturz
Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) ist ein lebenswichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit bei Tätigkeiten in Höhen oder absturzgefährdeten Bereichen. Um die volle Schutzwirkung zu gewährleisten, schreibt die DGUV Regel 112-198/199 sowie die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) eine jährliche Prüfung durch eine sachkundige Person vor.
Diese Prüfung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern sorgt auch dafür, dass Gurte, Verbindungsmittel, Auffanggeräte und Karabiner jederzeit einsatzbereit und sicher sind.
Unsere geschulten PSA-Prüfer übernehmen für Sie die vollständige und normgerechte Überprüfung Ihrer Absturzsicherungsausrüstung – professionell, zuverlässig und direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Prüfleistung umfasst:
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Visuelle Kontrolle auf Risse, Abrieb, Verformungen und Beschädigungen
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Funktionsprüfung der Verbindungselemente, Karabiner, Auffangsysteme und Falldämpfer
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Prüfung von Nähten, Gurten und Verschlüssen auf Sicherheit und Haltbarkeit
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Überprüfung der Kennzeichnungen, Seriennummern und Herstellerangaben
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Rechtssichere Dokumentation und Prüfbericht nach DGUV-Vorgaben#
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Anbringen einer Prüfplakette oder Anhänger mit nächstem Prüftermin
Sicherheit am Seil beginnt mit Vertrauen in Ihre Ausrüstung. Mit unserer regelmäßigen Prüfung Ihrer PSA gegen Absturz sorgen wir dafür, dass Sie sich auf Ihre Ausrüstung jederzeit verlassen können.
Prüfung von Rolltoren
Rolltore sind in vielen Betrieben täglich im Einsatz und müssen zuverlässig funktionieren – ob als Zufahrtstor, Brandschutzabschluss oder Zugangssicherung. Damit sie dauerhaft sicher und störungsfrei arbeiten, schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die ASR A1.7 sowie die DIN EN 12453 und DIN EN 12635 eine regelmäßige Prüfung durch sachkundige Personen vor.
Insbesondere kraftbetätigte Rolltore unterliegen einer jährlichen Prüfpflicht. Ziel ist es, frühzeitig Verschleiß oder Funktionsstörungen zu erkennen und damit Personen- und Sachschäden zu vermeiden.
Unsere qualifizierten Fachkräfte führen die vorgeschriebene Prüfung Ihrer Rolltore fachgerecht, effizient und direkt bei Ihnen vor Ort durch!
Die Prüfleistung umfasst:
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Überprüfung von Mechanik, Antrieb, Steuerung und Sicherheitseinrichtungen
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Funktionsprüfung von Schließkanten, Lichtschranken und Not-Stopp-Systemen
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Sichtprüfung auf Beschädigungen, Verschleiß und unsachgemäße Nutzung
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Kontrolle der Laufschienen, Führungselemente und Befestigungen
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Rechtssichere Prüfdokumentation gemäß geltenden Normen
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Anbringung einer Prüfplakette mit Datum und nächstem Prüftermin
Rolltore müssen Tag für Tag reibungslos funktionieren – und das sicher. Mit unserer professionellen Prüfung stellen wir sicher, dass Ihre Tore allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und zuverlässig arbeiten.
Prüfung von Steigleitern
Steigleitern sind wichtige Zugangs- und Fluchtwege an Gebäuden und technischen Anlagen. Um die Sicherheit der Nutzer jederzeit zu gewährleisten, schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der DGUV Information 208-032 sowie DIN 18799 und DIN EN ISO 14122-4 eine regelmäßige Prüfung durch sachkundige Personen vor.
Diese Prüfungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass die Steigleitern den geltenden Vorschriften entsprechen und im Ernstfall voll funktionsfähig sind.
Unsere speziell geschulten Fachkräfte übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung Ihrer Steigleitern – zuverlässig, normgerecht und direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Prüfleistung umfasst:
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Überprüfung der gesamten Steigleiteranlage auf festen Sitz, Korrosion und Beschädigungen
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Kontrolle von Sicherungseinrichtungen wie Rückenschutz, Ruhebühnen und Steigschutzsystemen
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Prüfung der Befestigungspunkte und Verbindungselemente
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Sichtprüfung auf Einhaltung der geltenden Normen und baulichen Vorgaben
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Rechtssichere Dokumentation der Prüfung
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Anbringung einer Prüfplakette mit Datum der Prüfung und nächstem Prüftermin
Sichere Auf- und Abstiege sind kein Zufall – sie sind das Ergebnis regelmäßiger, fachgerechter Prüfungen. Mit unserem Vor-Ort-Service stellen wir sicher, dass Ihre Steigleitern jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wartung von Feuerlöschern
Feuerlöscher sind ein unverzichtbarer Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und müssen gemäß DIN 14406-4 sowie den Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden – in der Regel alle 2 Jahre.
Diese Prüfung stellt sicher, dass Ihre Feuerlöscher im Ernstfall zuverlässig funktionieren und Mitarbeitende sowie Sachwerte bestmöglich geschützt sind. Für Arbeitgeber ist die regelmäßige Wartung und Dokumentation gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere zertifizierten Brandschutzfachkräfte führen die Prüfung Ihrer Feuerlöscher fachgerecht, effizient und direkt bei Ihnen vor Ort durch – inklusive aller Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Die Wartungsleistung umfasst:
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Visuelle Prüfung auf äußere Beschädigungen und Korrosion
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Kontrolle von Plomben, Druckanzeigen und Auslösemechanismen
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Funktionsprüfung gemäß Herstellervorgaben und geltenden Normen
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Austausch von Verschleißteilen (z. B. Dichtungen) bei Bedarf
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Rechtssichere Dokumentation und Prüfbericht
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Anbringung der Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins
Brandschutz beginnt nicht erst im Ernstfall – sondern mit regelmäßiger Wartung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Sorgfalt bei der Prüfung Ihrer Feuerlöscher. So stellen Sie sicher, dass im Notfall alles reibungslos funktioniert.