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Brandschutzhelfer-Ausbildung

gemäß DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2.

In jedem Unternehmen ist der vorbeugende Brandschutz ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsorganisation. In Betrieben müssen ab dem ersten Mitarbeiter, Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt den Teilnehmenden fundierte Kenntnisse über den Umgang mit Bränden, das Verhalten im Ernstfall sowie den sicheren Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen. Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende aller Branchen, die im Betrieb als Brandschutzhelfer benannt werden sollen. Grundlage bildet die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 sowie die DGUV Information 205-023.


Inhalte und Abschluss:


Theorie

- Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1

- Brandentstehung und Brandverlauf

- Betrieblicher Brandschutz

- Aufgaben, Rechte und Pflichten von Brandschutzhelfern

- Verhalten im Brandfall, Alarmierung und Evakuierung

- Feuerlöscheinrichtungen: Arten, Einsatzbereiche, Handhabung


Praxis

- Einweisung in tragbare Feuerlöscher

- Praktische Löschübungen mit Übungsfeuern (z. B. Gasbrand-Attrappe)


Abschluss:

- Bescheinigung über die Teilnahme gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023


Voraussetzungen:


- Mindestalter 18 Jahre

- Körperliche und geistige Eignung

- Eigene Schutzkleidung wird empfohlen (witterungsangepasst bei Außeneinsatz)


Hinweise:


- Rechtliche / normative Grundlagen:

- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

- DGUV Information 205-023

- § 10 ArbSchG – Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

- Wir bieten die Schulung in unseren Schulungsräumen in Altenkirchen oder Koblenz an

- Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort sind ebenfalls möglich

- Max. Teilnehmerzahl: 15 Personen

- Schulungsdauer: ca. 4–6 Stunden

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