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Hubarbeitsbühnen-Ausbildung

nach DGUV Grundsatz 308-008 – mit Theorie, Fahrpraxis & Fahrausweis.

In vielen Arbeitsbereichen, insbesondere im Bauwesen, in der Gebäudetechnik und bei Wartungsarbeiten, sind Hubarbeitsbühnen unverzichtbare Hilfsmittel für sicheres und effizientes Arbeiten in der Höhe. Diese Schulung hat das Ziel, Bediener umfassend auf die sachgerechte und sichere Handhabung verschiedener Hubarbeitsbühnenarten vorzubereiten. Durch eine ausgewogene Kombination aus theoretischem Fachwissen und praktischen Übungen erlernen die Teilnehmer den sicheren Umgang mit fahrbaren, mobilen und stationären Arbeitsbühnen. Der Schwerpunkt liegt auf der sicheren Bedienung, dem richtigen Verhalten in Notfällen und der Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorschriften – um Unfälle zu vermeiden und einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten.


Inhalte und Abschluss:


Theorie

- Rechtliche Bedingungen

- Unfallverhütungsvorschriften

- Bedienungsvorschriften

- Sicherheitsregeln

- Persönliche Schutzausrüstungen

- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten

- Übernahme und Transport der Maschine

- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort

- Arbeiten mit der Maschine

- Tägliche Einsatzprüfung

- Unfallgeschehen

- Sondereinsätze

- Arbeiten an öffentlichen Straßen

- Theoretische Prüfung


Praxis

- Einweisung an der Hubarbeitsbühne

- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung

- Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)

- Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)

- Einüben der Steuerungsfunktionen

- Einüben der Funktion des Notablass

- Praktische Prüfung


Abschluss:

- Zertifikat
- Personenbezogener Fahrausweis


Voraussetzungen:


- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung

- Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) erforderlich sein

- eigene Sicherheitsschuhe und eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (für die Praxis), witterungsangepasste Kleidung.


Hinweise:


Rechtliche / normative Grundlagen

- DGUV Grundsatz 308-008
- DGUV Regel 100-500

- Optional schulen wir Ihre Mitarbeitenden vor Ort in einer Inhouse-Schulung oder in unseren eigenen Schulungsräumen in Altenkirchen oder Koblenz. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.

- Max. Teilnehmerzahl: 15

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