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Kran-Ausbildung

nach DGUV Grundsatz 309-003 – mit Theorie, Fahrpraxis & Fahrausweis.

Kranarbeiten sind in der Bauwirtschaft, in der Industrie und in vielen weiteren Bereichen unverzichtbar. Das sichere Bedienen eines Krans erfordert umfassende Schulungen, da Fehler schwerwiegende Unfälle verursachen können. Unsere Kranführerschulung vermittelt nicht nur die grundlegenden Bedienfähigkeiten, sondern auch ein tiefes Verständnis für die Sicherheitsaspekte im Umgang mit Kranen.


Inhalte und Abschluss:


Theorie

- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaften

- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln

- Kranarten, Funktionen und Sicherheitseinrichtungen der Krane

- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten

- Steuerungs- / Bedienmöglichkeiten

- Sicht- und Funktionsprüfung vor täglichen Erstbedienung

- Grundsätze des Anschlagens und der Handzeichen

- Sicherer Kranbetrieb

- Wartung und Prüfung (Sicht- und Funktionsprüfung)

- Verhalten bei Störungen

- Theoretische Prüfung


Praxis

- Einweisung an dem Kran

- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung

- Einüben der Steuerungsfunktionen

- Fahrübungen (sicherer Umgang)

- Praktische Prüfung


Abschluss:

- Zertifikat
- Personenbezogener Fahrausweis


Voraussetzungen:


- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Bedienen von Kranen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) erforderlich sein

- eigene Sicherheitsschuhe und Kopfschutz (für die Praxis)


Hinweise:


Rechtliche / normative Grundlagen

- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Grundsatz 309-003

- Optional schulen wir Ihre Mitarbeitenden vor Ort in einer Inhouse-Schulung oder in unseren eigenen Schulungsräumen in Altenkirchen oder Koblenz. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.

- Max. Teilnehmerzahl: 15

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